Zurück

Leopold Kahlkopf 1907 - 1940 Bearbeiten

Geboren 24.12.1907 in Wien
Gestorben 29.4.1940 in Mauthausen

Biografie

Nach dem Besuch der Volks-und Bürgerschule in St. Andrä Wördern und Wien begann Leopold Kahlkopf im Alter von 15 Jahren eine Lehre im Wäschegeschäft Alois Artner in der Währinger Straße 20 im 9. Wiener Gemeindebezirk, die er im Jahr 1925 abschloss.[1] Ab 1926 folgte eine längere Zeit der Arbeitslosigkeit, bis Kahlkopf von 2. März 1931 bis 5. Jänner 1935 beim österreichischen Bundesheer als Funker der Telefon-Kompanie 1 in Klosterneuburg einrückte. Bereits einen Tag nach Beendigung seines Heeresdienstes war er bei der Rathauswache beschäftigt und wurde im September 1937 der Magistrats-Direktion zugeteilt, wo er nach absolvierter Kanzleiprüfung als Kanzleiaspirant tätig war.

Kahlkopf wurde am 4. Jänner 1939 um 7.30 Uhr in seiner Wohnung im 16. Wiener Gemeindebezirk von den Gestapobeamten Franz Punz und Adolf Knippelberg wegen Verdachts der homosexuellen Betätigung festgenommen. Zu seiner Verhaftung kam es aufgrund des sogenannten „Schneeballprinzips“: Dies bedeutet, dass er von einer anderen Person während eines Verhörs als Homosexueller verraten oder namentlich erwähnt worden war. Bei der Aufnahme der Personalien wurde festgehalten, dass Kahlkopf NSDAP-Parteianwärter war und seit Juni 1938 als Blockleiter der Ortsgruppe Brunnenmarkt, Kreis 7, fungiert hatte.[2] Über diese Tätigkeit finden sich allerdings keine weiteren Aussagen. Am 7. Jänner 1939 erfolgte die erkennungsdienstliche Erfassung.[3]

Leopold Kahlkopf wurde vorgeworfen, seit dem Jahr 1932 mit mehreren verschiedenen Männern sexuelle Kontakte gepflegt zu haben. Der bis dahin unbescholtene Mann, der keinerlei Vorstrafen oder polizeiliche Vormerkungen aufwies und in seiner näheren Umgebung durchwegs gut beleumdet wurde, wurde nun aufgrund dieser Anschuldigungen und seines im Gestapo-Verhör abgelegten Geständnisses gemäß § 129 Ib StG.[4] angeklagt und am 23. Mai 1939, nach viereinhalbmonatiger Untersuchungshaft, durch das Wiener Landgericht II zu sieben Monaten schwerem Kerker, verschärft durch ein hartes Lager monatlich, verurteilt. Die Untersuchungshaft wurde auf die Strafe angerechnet, weshalb er am 4. August 1939 aus dem Gefangenenhaus des Landgerichts II entlassen wurde. Im Zuge einer sogenannten „Rücküberstellung“ erfolgte unmittelbar danach die Inhaftierung im Polizeigefangenenhaus Roßauer Lände zur Verfügung der Gestapoleitstelle Wien. In vielen Fällen bedeutete eine solche Rücküberstellung nach bereits verbüßter Haftstrafe die Einweisung in ein Konzentrationslager. Auch im Fall von Leopold Kahlkopf führte sie zur Internierung im KZ Buchenwald.

Am 15. April 1940 erfolgte schließlich aus unbekannten Gründen die Überstellung ins Konzentrationslager Mauthausen. Leopold Kahlkopf erhielt dort die Häftlingsnummer 2816, als Haftgrund wurde § 175[5] angegeben. Nach nur zwei Wochen verstarb er dort am 29. April 1940 an der offiziell angegebenen Todesursache „Infiz. Wunde lk. O.Schenkel, Allgem. Sepsis“.[6]

Manuela Bauer

Manuela Bauer, geb. 1981, ist Historikerin und seit 2013 wissenschaftliche Mitarbeiterin bei QWIEN – Zentrum für schwul/lesbische Kultur und Geschichte in Wien. Sie führt seit Jänner 2015 ein Forschungsprojekt zur „Strafverfolgung homosexueller Handlungen durch die NS-Militärgerichtsbarkeit in Wien“ durch.

 

Quellen:

Wiener Stadt-und Landesarchiv, Gestapo, K1, Gestapo-Kartei: Leopold Kahlkopf.

 


[1] Alle folgenden Angaben beziehen sich auf das Verhörprotokoll des Leopold Kahlkopf bei der Gestapoleitstelle Wien, Referat II S 1, aufgenommen am 4.1.1939 (Wiener Stadt-und Landesarchiv, 2.3.4.A11 LGII Vr 258/39).

[2] Ein Blockleiter war für 40 bis 60 Haushalte mit durchschnittlich 170 Personen zuständig und galt als rangniedrigster Parteifunktionär innerhalb der NSDAP.

[3] Mit der „erkennungsdienstlichen Erfassung“ ist das Anfertigen von Fotografien (Profil, Frontal und Halbprofil) des Beschuldigten durch die jeweilige Polizeidienststelle gemeint. Bei als homosexuell deklarierten Personen wurde zusätzlich eine Ganzkörperaufnahme angefertigt.

[4] Österreichisches Strafgesetzbuch von 1852, § 129 Ib: „Unzucht wider die Natur mit Personen desselben Geschlechts“.

[5] Reichsstrafgesetzbuch gem. Gesetz zur Änderung des StGB vom 28. Juni 1935, § 175: „Unzucht zwischen Männern“.

[6] Archiv der KZ-Gedenkstätte Mauthausen, Totenbuch des SS-Standortarztes Mauthausen, Y/46 (Antwortschreiben des Archivs der Gedenkstätte Mauthausen an die Verfasserin vom 23. Dezember 2014, QWIEN-Archiv).

Dateien

Informationen zur Person senden...

Weitere Informationen zur Person hinzufügen...