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Ernst Schüler 1900 - 1943 Bearbeiten

Geboren 4.7.1900 in Holzwickede
Gestorben 2.1.1943 in Gusen

Biografie

Ernst Schüler wurde 1900 im westfälischen Holzwickede geboren. Hier arbeitete er als Bergmann und heiratete. Bereits 1924 wurde er erstmals straffällig wegen Diebstahls und Unterschlagung. In den folgenden Jahren fiel Schüler immer wieder durch diverse Straftaten auf, die ihm teilweise empfindliche Freiheitsstrafen einbrachten. Die schlechten Lebensverhältnisse der trotzdem weiter anwachsenden Familie wurden immer prekärer. Das Strafregister des Holzwickeders wuchs an, meist handelte sich um Diebstahlsdelikte, wobei die zwischenzeitlichen Gefängnis- und Zuchthausaufenthalte ihn kaum abschreckten, weitere Straftaten zu begehen. Etwa 1930 zog die Familie ins deutsch-niederländische Grenzgebiet. 1931 verurteilte das Schöffengericht Aachen den Vorbestraften wegen „Diebstahls im Rückfall“ erneut, ließ aber Gnade vor Recht erkennen und schickte ihn nur für drei Monaten ins Gefängnis, da er bei der Ausführung der Tat stark angetrunken gewesen sein soll. Noch im gleichen Jahr wurde er erneut gefasst nachdem er zusammen mit einem Mittäter innerhalb weniger Tage jeweils einen Einbruchsdiebstahl in einem Kolonialwarengeschäft und einer Gastwirtschaft verübt und schließlich in einer Kirche zwei Opferstöcke aufgebrochen hatte. Das Schöffengericht Aachen sah Schüler „auf dem besten Wege zum Berufsverbrecher“, billigte ihm noch einmal mildernde Umstände zu mit Rücksicht auf seine schlechten wirtschaftlichen Verhältnisse und der Feststellung, dass der Mittäter die treibende Kraft bei den Taten gewesen sein soll. Mit einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten sowie der Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte für die Dauer von fünf Jahren kam Schüler noch glimpflich weg. 1933 kam er nach Verbüßung der Strafe frei. Auf Ernst Schüler, jetzt 33 Jahre alt, schienen weder die verbüßten Strafen hinter Mauern noch der Beginn der Nazizeit mit einem absehbar schärferen Umgang mit Straftätern einen bleibenden Eindruck gemacht haben, denn er blieb nur wenige Monate straffrei. Die nächsten Verurteilungen wegen Einbruchdiebstahls und Hehlerei ließen nicht lange auf sich warten. Der Richter des Schöffengerichtes Aachen bezeichnete den Angeklagten 1936 als einen „Verbrecher, der nur noch geringe Hoffnung auf Besserung biete“ und verurteilte ihn zu drei Jahren und acht Monaten Zuchthaus. 1940 stahl Schüler innerhalb von zwei Tagen vier Fahrräder, eines verkaufte er. Damit hatte er sich neben dem Diebstahl zusätzlich der Hehlerei schuldig gemacht und wurde kurz darauf gefasst. Dass er bei den Diebstählen die angeordneten Verdunklungsmaßnahmen zur Abwehr der Fliegergefahr ausnutzte, machte ihn außerdem zum „Volksschädling“, denn „Verbrechen bei Fliegergefahr“ wurden inzwischen besonders hart bestraft. Nachsicht konnte er nun nicht mehr erwarten. Das Gericht sah ihn als gefährlichen Gewohnheitsverbrecher und schrieb in der Urteilsbegründung: „Es kann von ihm in absehbarer Zeit eine innere Umstellung zu einem ehrlichen Volksgenossen nicht erwartet werden.“ Schüler wurde am 3. April 1941 wegen zweier Verbrechen nach § 2 Volksschädlingsverordnung sowie wegen einfachen Rückfalldiebstahls in zwei Fällen zu einer Gesamtzuchthausstrafe von fünf Jahren verurteilt. Das Gericht ordnete die Sicherungsverwahrung an. Damit war sein Schicksal besiegelt. Schüler kam ins Zuchthaus Rheinbach und von hier aus am 12. Dezember 1942 ins KZ Mauthausen, wo er drei Tage später ins berüchtigte Nebenlager Gusen „überstellt“ wurde. Schüler überlebte diese Hölle drei Wochen. Laut Sterbeurkunde starb er am 2. Januar 1943. Im Totenbuch wurde als fingierte Todesursache eingetragen: „eitriger Dickdarmkatarrh“.

Ulrich Reitinger, recherchiert für die VHS-Gruppe "Spurensuche NS-Opfer Holzwickede"

 

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