Walter Meyer 1908 - 1940 Bearbeiten
Geboren 8.10.1908 in Berlin
Gestorben 1.4.1940 in Mauthausen
Biografie
Walter Meyer wuchs in Berlin auf. Den Unterlagen aus seinem letzten Gerichtsverfahren von Jänner 1938 sowie einer Akte des Erbgesundheitsgerichts aus dem Jahr 1939 können lediglich einige Eckdaten über seine Lebensumstände entnommen werden. Demnach hatte er zwei Geschwister. Nach Abschluss der Volkshochschule absolvierte Meyer eine Ausbildung zum Autoschlosser. Offenbar geriet er als junger Erwachsener ab 1928 mit dem Gesetz in Konflikt, zumindest erhielt er in diesem Jahr eine erste Vorstrafe, auf die in den folgenden Jahren 17 weitere Verurteilungen wegen Diebstahls, Unterschlagung und „Führen eines Fahrzeugs ohne Führerschein“ folgten. Von 1937 bis 1939 lebte er im Bodelschwinghaus, einem Männerheim. Dort soll er wiederholt mit anderen Bewohnern in Konflikt geraten sein und musste mehrere Male wegen Schlägereien und Trunkenheit aus dem Heim ausziehen. Meyer war mit seinen Eltern in stetigem Kontakt, so nahm er regelmäßig Mahlzeiten bei ihnen ein.
Zum Zeitpunkt seiner letzten Festnahme im November 1937 arbeitete Meyer bei einer Holz- und Kohlehandlung in Lichtenberg. In diesem Geschäft hatte er ein altes, scheinbar herrenloses Fahrrad gefunden, das er wenig später weiter verkaufte. Als der Besitzer der Handlung am 31. Dezember 1937 deshalb Anzeige gegen Meyer erstattete, wurde dieser am 12. Jänner 1938 im Bodelschwingshaus verhaftet. Er gab während einer polizeilichen Vernehmung zu, das Fahrrad versetzt zu haben und erklärte dazu: „Ich war der Ansicht, dass ich das Rad habe stillschweigend mitnehmen dürfen, da ich das Gefühl hatte, dass B. ernstlich nichts dagegen haben würde.“[1]
Die Staatsanwaltschaft erhob am 18. Jänner 1938 dennoch Anklage, bereits am 24. Jänner 1938 verurteilte ein Berliner Amtsgericht Meyer zu einem Jahr Zuchthaus und Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte für drei Jahre wegen „Diebstahls im Rückfalle“. Zwar hatte das Gericht eingeräumt, „dass es sich um ein recht altes Rad“ gehandelt habe und „der Eigentümer sich auch Monate lang um das Rad nicht gekümmert hat und der entstandene Schaden nur als gering angesehen werden kann“. Dennoch wurden mildernde Umstände für Meyer explizit ausgeschlossen, da der Angeklagte „unzählige Male vorbestraft“ und „typisch verbrecherisch veranlagt“ sei. Die Strafe wurde im Zuchthaus Brandenburg vollstreckt. Im Anschluss an seine Freilassung im Jänner 1939 stellte die Kriminalpolizei Meyer unter „planmäßige Überwachung“, eines der Instrumente, die nach der Machtübernahme geschaffen worden waren und einen starken Eingriff in das Privatleben der Delinquenten beinhalteten. Die Kriminalpolizei hatte ihm im Rahmen dieser Maßnahme unter anderem ein Alkoholverbot auferlegt. Nach Übertretung dieser Auflage kam Meyer in „Vorbeugungshaft“, die ab dem 20. Mai 1939 im KZ Sachsenhausen vollzogen wurde. Nur sechs Tage, nachdem er dort als „Berufsverbrecher“ registriert worden war, stellte der Lagerarzt einen Antrag auf Sterilisation wegen „schwerem Alkoholismus“.[2] Ob dieser Eingriff tatsächlich erfolgte, ist unbekannt, da keine entsprechenden Quellen mehr vorhanden sind. Meyer wurde am 25. Jänner 1940 ins KZ Mauthausen überstellt, wenige Monate später verstarb er dort am 1. April 1940.
Dagmar Lieske
Dagmar Lieske, geb. 1978, lebt in Berlin. Studium in Berlin, Göttingen und Tel Aviv, seit 2006 pädagogische Mitarbeiterin der Gedenkstätte und Museum Sachsenhausen, temporäre Mitarbeit in und Recherchetätigkeiten für verschiedene andere Gedenkstätten im In- und Ausland, 2014 an der FU Berlin eingereichte Dissertation zum Thema Unbequeme Opfer? Berufsverbrecher als Häftlinge im KZ Sachsenhausen.
[1] Aussage von Walter Meyer, Strafakte Walter Meyer, Landesarchiv Berlin, A Rep. 358-02, Nr. 114319. Alle folgenden Zitate aus: Urteil vom 24.1.1938, Strafakte Walter Meyer.
[2] Erbgesundheitsgerichtsakte, Landesarchiv Berlin, A Rep. 356, Nr. 44986.