Paul Friederich 1909 - 1945 Bearbeiten
Geboren 21.10.1909 in Duisburg
Gestorben 20.3.1945 in Melk
Biografie
Wir erinnern an Walter Braumann und Paul Friederich
[Autor: Jürgen Wenke, Diplom-Psychologe, Bochum, Quelle: www.stolpersteine-homosexuelle.de, Dokumentationsstand 29.6.2018]
Walter Braumann und Paul Friederich lebten in Duisburg. In der NS-Zeit wurden beide als Homosexuelle verfolgt und verurteilt. Paul Friederich starb im KZ Mauthausen, Walter Braumann überlebte Verfolgung und Haft. Der nachfolgende Bericht zeigt Ihre Lebens- und Verfolgungswege und die Verbindung zwischen beiden.
Was wissen wir über sie?
Walter Braumann, geboren 21. Januar 1897 in Duisburg, Kaufmann und Buchhalter, nicht vorbestraft, erstmals von der Gestapo festgenommen am 24. Sept. 1936 wegen homosexueller Kontakte. Zu diesem Zeitpunkt wohnte der ledige Mann im Haus seiner Mutter in Duisburg, Düsseldorfer Str. 95. Im Verhör 1936 räumte er eine „beischlafähnliche“ Handlung mit Paul Friederich (im Jahr 1932!) aus Duisburg ein, ebenso gestand er homosexuelle Kontakte zwischen 1930 und 1936 zu weiteren Männern, die er anhand von Gestapo-Fotos identifizierte und gegen die z.T. bereits eigenständige Ermittlungsverfahren durch die Gestapo betrieben wurden.
Bereits am 19. Okt. 1936 Verurteilung durch die 3. Kammer des Landgerichtes Duisburg zu 1 Jahr und 3 Monaten Gefängnis unter Anrechnung der U-Haft, weil er ein umfassendes „Geständnis“ abgelegt hatte. Braumann überlebte die NS-Zeit, wurde ab 1947 einem „Entnazifizierungsverfahren“ unterzogen und 1948 als „politisch unbelastet“ beurteilt. Braumann starb am 24. Okt. 1973 in Büttgen.
Walter Braumann kam in Duisburg am 21.1.1897 zur Welt. Er war der jüngste von drei Söhnen der Eheleute Rudolf Braumann, Kaufmann von Beruf, (Alstaden/Oberhausen 1856 bis Duisburg 1915) und Maria Braumann, geborene Schneider (Elberfeld 1884 bis Duisburg 1952). Die anderen bekannten Söhne der Eheleute waren der Apotheker Hermann B. (Antwerpen 1884 bis Duisburg 1939) und der Kaufmann Rudolf B. (Duisburg 1888 bis 1954). Ob es weitere Kinder der Eltern gab, ist nicht bekannt.
Die Familie lebte bereits seit 1915 in der Düsseldorfer Str. 95 in Duisburg. Mutter Maria Braumann wohnte dort bis zur ihrem Tod im Jahr 1952. Das Haus war nach dem Tod des Ehemannes Rudolf ihr Eigentum. Sohn Walter besuchte von 1904 bis 1914 das Realgymnasium in Duisburg. Im Jahr 1915, dem Jahr, in dem sein Vater starb, wurde Walter Banklehrling der Essener Creditanstalt in Duisburg. Nach Beendigung der dreijährigen Ausbildung wurde er dort weiterbeschäftigt als Bankbeamter. Als die Essener Creditanstalt im Jahr 1925 mit der Deutschen Bank fusionierte, wechselte Walter Braumann zur Firma Braumann & Schneider in der Musfeldstr. 76a. Bei dieser Firma in Familienbesitz handelte es sich um einen Betrieb, der Holzschuhe und Galoschen produzierte und vertrieb. Walter war dort als „Expedient und Reisender“ angestellt. Er hatte nach eigenen Angaben für „Versand und Reise“ einen eigenständigen Verantwortungsbereich. Auch Bruder Rudolf Braumann war im Betrieb tätig. Er hatte die Leitungsfunktion mit Prokura und wohnte auf dem Betriebsgelände der Firma in der Mußfeldstraße 76a. Diese Liegenschaft befand sich ebenfalls im Besitz von Witwe Maria Braumann.
Im Jahr 1937 wurde die Holzschuhfabrik (lt. Auskunft von Walter Braumann) aufgegeben. Inwieweit beim wirtschaftlichen Ende der Firma eine Rolle spielte, dass Walter Braumann am 24. Sept. 1936 von der Gestapo verhaftet wurde, ist ungeklärt.
Die Gestapo warf Walter Braumann „widernatürliche Unzucht“ vor, d.h. ihm wurde zu Last gelegt, homosexuelle Sexualkontakte zu haben. Bis zum Tag der Verhaftung war W. Braumann ein unbescholtener Mann, er hatte keinerlei Vorstrafen und war gut integriert. Die Polizeihaft wurde damit begründet, dass Verdunkelungsgefahr bestünde.
Bereits am 25. Sept. 1936 wurde auch Paul Friederich von der Gestapo in Duisburg verhaftet. Auch bei ihm wurde die Polizeihaft mit Verdunkelungsgefahr und außerdem mit Fluchtverdacht begründet.
Aus den erhaltenen Gestapo-Akten geht hervor, dass Braumann zwar am 24. Sept. 1936 in Polizeihaft genommen worden war, die Vernehmung als Beschuldigter aber erst zwei Tage später am 26.9.1936 erfolgte. Daraus ist zu schließen, dass die Aussage von Braumann nicht zur Verhaftung von Paul Friederich am 25.9.1936 geführt haben konnte. Mithin hatte die Gestapo eine andere (heute unbekannte) Quelle für die Verdachtsmomente gegen Braumann und Friederich, die zur Verhaftung führten.
Der Kriminalassistent St. führte das Verhör mit Braumann am 26.9.1936. Der Polizei war offenbar wichtig, gegen möglichst viele weitere Männer namentlich ermitteln zu können. Mit welchen Mitteln dieses Ziel erreicht wurde, ist nicht bekannt. Eine Bildkartei von Männern wurde Braumann vorgelegt, eine Person erkannte er dort. Die Namen zahlreicher weiterer Männer gab er im Verhör preis. Die „ausführliche“ Vernehmung als Beschuldigter brachte Kontakte zu anderen Homosexuellen zu Tage, die teilweise bis in das Jahr 1931 zurückreichten. Der Name Paul Friederich war auch darunter. Braumann gab einen einzigen sexuellen Kontakt mit Friederich zu: Der wäre im Jahr 1932 in der Braumann'schen Wohnung gewesen.
Paul Friederich wurde am übernächsten Tag, dem 28.9.36 verhört. Der Kriminalkommissaranwärter W. führte das Verhör, verglich später die Aussagen der beiden Beschuldigten. Da es Widersprüche zwischen der Aussage von Braumann und der von Friederich gegeben haben soll, wurden die Akten beider Männer gleichzeitig dem Amtsgericht übergeben und Fortsetzung der Haft beantragt mit der Begründung von Verdunkelungsgefahr. Das Amtsgericht erließ Haftbefehl gegen beide Männer. Gleichzeitig protokollieren die Polizeibeamten:
„Der Beschuldigte Friederich ist geständig, sich bis in die letzte Zeit hinein homosexuell betätigt zu haben. Anscheinend hat er nur einen Teil seiner Straftaten benannt. (…) Die Ermittlungen nach dem sonstigem Umgang des Beschuldigten Friederich und nach sonstigen Straftaten werden fortgesetzt.“ [1]
Und in der Akte Braumann wurde festgehalten:
„Der Beschuldigte ist geständig, bis in die letzte Zeit hinein sich der widernatürlichen Unzucht mit Männern hingegeben zu haben. Er hat gegen den §175 RStGB alter und neuer Fassung verstossen. Die Verhandlungen gegen Se. (…) wurde als selbständige Strafsache (…) bearbeitet. Desgleichen gegen Schm. (…), gegen Re. (…) und Schr. (…). Im Übrigen werden die Ermittlungen fortgesetzt.“
Halten wir fest: Am Ende der Verhöre hatten die Polizisten es geschafft, von Braumann und Friederich die Namen und meist auch die Anschriften einer Vielzahl weiterer Männer zu erfahren. Gegen diese Männer begannen ebenfalls Ermittlungsverfahren, die strafrechtliche Verfolgung nach §175 RStGB wurde in Gang gesetzt.
__________________________________
Einschub:
Die Nationalsozialisten haben ihr rassistisches und menschenverachtendes Weltbild in sogenannte „Gesetze“ gegossen: U.a. verschärfen sie mit Wirkung vom 1. Sept. 1935 den noch aus der Kaiserzeit stammenden § 175, der einvernehmliche homosexuelle Kontakte zwischen Männern unter Strafe stellt. Sie erweitern und verschärfen Tatbestände und führen mittels §175a neue ein (so können bereits Küssen oder wollüstige Blicke und Kontaktaufnahme zu Ermittlungen und Bestrafung führen, ebenso wird erstmals mann-männliche Prostitution strafrechtlich verfolgt). Sie vergrößern den Strafrahmen von Gefängnis (Vergehen §175) auf Zuchthaus (Neu: Verbrechen §175a) bis zu 10 Jahren. Sie bespitzeln durch Gestapo und Polizei Treffpunkte von Homosexuellen, führen Razzien durch, legen Listen von namentlich bekannten Homosexuellen an, üben Zensur aus und verbieten Zeitschriften und zerschlagen Vereine. Zudem erzeugt auch die öffentliche Hetze in der gleichgeschalteten Presse und den NS-Propaganda-Medien („Röhm-Putsch“) gegen homosexuelle Männer ein gesellschaftliches Klima der Angst und Einschüchterung. Die Nationalsozialisten nutzen und vertiefen die in der Bevölkerung vorhandenen Vorurteile gegenüber Homosexuellen und stempeln sie zu sogenannten „Volksfeinden“. Denunzierungen sind Teil dieses Szenarios. Denunzianten fühlen sich sicher. Ebenso werden §§175/§175a als Werkzeug zur Verfolgung von katholischen Geistlichen eingesetzt. Die zum Teil „unbequeme“ katholische Kirche soll so in Misskredit gebracht werden. Zur systematischen Verfolgung wird bereits 1934 ein Sonderdezernat Homosexualität bei der Gestapo geschaffen, verschärfend wird im Jahr 1936 zielgerichtet die „Reichszentrale zur Bekämpfung der Homosexualität und der Abtreibung“ installiert. Die Zucht von „arischen“ Menschen ist das Ziel. Personen, die nicht zur konsequenten Bevölkerungsvermehrung beitragen, sollen „ausgemerzt“ werden.
__________________________________
Gegen Braumann wurde bereits am 19.10.1936 von der dritten großen Strafkammer des Landgerichtes Duisburg das Urteil gesprochen:
„Der Angeklagte wird wegen fortgesetzten Vergehens gegen den §175 StGB kostenpflichtig zu 1 Jahr 3 Monate Gefängnis unter Anrechnung der Untersuchungshaft verurteilt.“
Bedenkt man, dass Walter Braumann lediglich ein Mann war, der homosexuelle Kontakte hatte und allein dafür bestraft wurde, so ist das ein hartes Urteil.
Vergleicht man allerdings dieses Urteil mit Urteilen gegen andere gleichgeschlechtlich liebende Männer, so fällt es wegen der (nur im Vergleich!) eher geringen Strafe am unteren Rande des damals üblichen Strafmaßes auf und war in seiner Wortwahl bei der Urteilsbegründung eher zurückhaltend. Die Richter führten auch zahlreiche Entlastungsaspekte zu Gunsten von Braumann auf: Er sei aus einer angesehenen Duisburger Familie, er habe schon seit seiner Jugend an übergroßer Nervosität und Schwächlichkeit gelitten.
Außerdem wurden zahlreiche körperliche Vorerkrankungen entlastend erwähnt. Auffällig ist ebenso, dass der als Zeuge auftretende Bruder Hermann Braumann und dessen Aussagen als glaubwürdig eingestuft wurden. Ebenso auffällig: Obwohl Braumann eine Vielzahl von unterschiedlichen Männerkontakten über den gesamten Zeitraum von 1930 bis zum Strafverfahren 1936 nachgewiesen worden waren, nahm das Gericht nur eine einzige fortgesetzte Handlung an (und nicht wie in anderen Urteilsbegründungen/Fällen eine Vielzahl von Straftaten), was dann wiederum die geringe Straflänge ermöglichte. Jedoch hielt das Gericht auch fest,
„dass der Angeklagte jede sich bietende Gelegenheit benutzen wollte, um anormalen Verkehr auszuüben.“
Und weiter hieß es:
„Die Untersuchungshaft ist dem Angeklagten mit Rücksicht auf sein umfassendes Geständnis angerechnet worden.“
Walter Braumann verbüßte die Gefängnisstrafe (der Ort ist heute unbekannt), konnte danach aber wieder Fuß fassen und war nach dem Ende der Holzschuhfabrik Braumann&Schneider in der Lage, eine neue Stelle in seinem Beruf zu finden. Er arbeitete ab 1938 beim Düsseldorfer Speditions- und Reedereikontor Hans Wagner als Buchhalter und im Steuerwesen und im gleichen Zeitraum auch bei der Düsseldorfer Firma Karl Horsch, Import von Fleischextrakten, im Bereich Korrespondenz.
Braumann überlebte die NS-Zeit. Es wurde keine weitere strafrechtliche Verfolgung gegen ihn bekannt. Ab 1947 arbeitete er ausschließlich für die Firma Horsch, er war dort für Buchhaltung und Korrespondenz verantwortlich.
1947 musste sich Braumann einer schriftlichen Befragung im Rahmen der Entnazifizierung unterziehen, er wurde als politisch unbelastet eingestuft, der Entnazifizierungs-Sachverständige hatte keine Bedenken.
In dem Verfahren gab Braumann zu seiner Person an: Größe 1,85 Meter, 77 kg schwer, Beruf Buchhalter, Wohnung in Duisburg, Düsseldorfer Str. 95 (Dort immer noch mit der Mutter zusammen im Haus lebend.). Er gab weiter an, keiner Untergliederung der Nazi-Partei angehört zu haben, außer der Deutschen Arbeitsfront (von 1938 bis 1944). Er sei krankheitsbedingt nie Soldat gewesen. Er habe im November 1932 und März 1933 die Deutschnationale Volkspartei gewählt. Er sei nie ins Ausland gereist, spreche keine Fremdsprache. Bezeugt wurden die Angaben von seinem Düsseldorfer Arbeitgeber, dem Kaufmann Horsch.
Walter Braumann verzog zum Ende seines Lebens nach Büttgen/Stadt Kaarst. Dort starb er am 24. Oktober 1973 im Alter von 76 Jahren. Die Abschwächung der strafrechtlichen Verfolgung von Homosexuellen im Jahr 1969, d.h. die Beendigung der Nazifassung der §§175/175a erlebte er noch. Jedoch galt er bis zum Lebensende als rechtmäßig verurteilter Straftäter. Einen Antrag auf Anerkennung als Verfolgter des Nationalsozialismus und einen Entschädigungsantrag hatte er nicht gestellt.
Was wissen wir über den Lebensweg von Paul Friederich?
Zunächst: Paul Friederich geriet im Zuge der Ermittlungen gegen Braumann mit diesem in die Verfolgungsmaschinerie der Gestapo und der NS-Justiz.
Paul Hugo Friederich, geb. 21. November 1909 in Duisburg, selbständiger Hausierer, später im Lebensmittelvertrieb angestellt, erstmals verhaftet 1936 durch Gestapo Duisburg wegen Vorwurfs homosexueller Kontakte. Verfahren eingestellt wegen § 51 StGB (Schuldunfähigkeit), aus der Haft entlassen als nicht vorbestraft. Zweite Festnahme am 6. Juli 1943 und erneuter Vorwurf homosexueller Kontakte. Das Duisburger Gerichtsverfahren wurde durchgeführt und endete am 21. Dezember 1943 aufgrund erneuten Verstoßes gegen §175 mit einer Verurteilung: Einweisung in eine Heil- und Pflegeanstalt.
Zunächst weiter im Gerichtsgefängnis Duisburg, danach am 4. März 1944 in die Provinzial-Heil- und Pflegeanstalt Düren gebracht, von dort am 18. Sept. 1944 in die berüchtigte Arbeitsanstalt Brauweiler bei Köln. Bereits am 21. Sept. 1944 als sog. Sicherungsverwahrter in das KZ Mauthausen in Österreich deportiert. Tod dort am 20. März 1945, angebliche Todesursache: Kreislaufschwäche und Rippenfellentzündung.
Paul Hugo Friederich wurde am 21. November 1909 in Duisburg-Wanheimerort als drittes und letztes Kind der Eheleute Hugo Friederich (Handlungsgehilfe), (Duisburg 1875 bis 1942) und Ida Friederike Friederich, geb. Steinwerth (Osnabrück 1878 bis Duisburg 1941) geboren.
Aus der Ehe gingen auch die Töchter Luise Wilhelmine Friederich (Duisburg 1899 bis 1980) und Johanna Pauline Friederich (Duisburg 1902 bis 1990) hervor. Alle drei Kinder der Eheleute blieben ledig. Paul Friederich lebte zunächst im elterlichen Haushalt mit den Schwestern zusammen in der Dachsstr. 13 in Duisburg. Nach dem Tod beider Elternteile (1941/1942) war die gemeinsame Adresse der drei erwachsenen Geschwister Rahmer Str. 22 in Duisburg.
Paul Friederich war bis zum Tag seiner ersten Verhaftung ein unbescholtener, nicht vorbestrafter Mann, der seinen Lebensunterhalt als Hausierer verdiente, über eine Berufsausbildung ist nichts bekannt.
Am 25. Sept. 1936 wurde er verhaftet und in das Polizeigefängnis Duisburg „eingeliefert“. In der Akte der Gestapo wurde er bei der erkennungsdienstlichen Erfassung, die erst am 23.10.1936 erfolgte, wie folgt beschrieben: 168 cm groß, schlank, auffallend straffe Haltung, lebhafter Gang, ovale Gesichtsform, dunkelblondes volles Haar, in der Mitte gescheitelt, ohne Bart, blau-graue Augen, Stirn zurückweichend, Nase gradlinig, Ohren anliegend, kleiner Mund, dünne Lippen, es fehlen zwei Vorderzähne, hohe Stimme, Narben am linken Kinn, gesunde Gesichtsfarbe. Es wurden Fingerabdrücke genommen und erkennungsdienstliche Fotos gemacht. Eines der drei Fotos ist in diesem Bericht abgebildet.
Das Vernehmungsprotokoll der Gestapo vom 29.9.1936 vermerkte, dass er zugab, mit etwa 20 Männern geschlechtlich verkehrt zu haben. Dabei nannte er namentlich auch Walter Braumann, mit dem er „vor einigen Jahren einmal“ Verkehr gehabt habe. „Ich glaube mich darauf besinnen zu können, dass wir nur gegenseitig onanierten“.
Paul Friederich unterschrieb das Protokoll, er bat um eine milde Strafe. Auffällig: Er selbst schrieb in ungelenker Handschrift seinen Nachnamen falsch („Paul Friedrich“). Aber auch dem Gestapo-Mann Weiler unterlief dieser Fehler mehrfach. In der Folge fehlte das zweite „e“ im Nachnamen in vielen Dokumenten oder wurde erst nachträglich eingefügt.
Der Fehler beim Schreiben der eigenen Unterschrift ist der einzige Hinweis, der auf einen wenig gebildeten oder im Schreiben ungeübten Menschen hinweist. Darüber hinaus ist von Bedeutung, dass das eingeleitete Strafverfahren danach aber eingestellt wurde. Es war das Bestreben der Gestapo, das Verfahren vor Gericht zu bringen, weil sie Paul Friederich wegen der von ihm begangenen „widernatürlichen Unzucht“ bestraft sehen wollte. Zunächst schien auch alles nach den Vorstellungen der Gestapo zu laufen und es wurde nach der Polizeihaft zunächst auch sofortige U-Haft durch das Amtsgericht angeordnet. Alles schien seinen Gang in Richtung Verurteilung wegen Verstoßes gegen §175 in der verschärften Fassung von 1935 zu nehmen. Dann aber teilte der Oberstaatsanwalt in Duisburg der Gestapo Duisburg am 8. Januar 1937 mit, „dass das Verfahren gegen Friedrich gemäss § 51 StGB eingestellt worden ist. Das Polizeipräsidium hat hiervon bereits am 20.10.1936 Nachricht erhalten.“
Halten wir fest: Paul Friederich entging einer Haftstrafe wegen homosexueller Kontakte nur deshalb, weil er als schuldunfähig angesehen wurde und die Justiz zur der Einschätzung kam, dass er keine Einsicht in die Strafbarkeit seiner Handlungen hatte. Er wurde entlassen und galt weiterhin als nicht vorbestraft. Darüber hinaus wusste spätestens zu diesem Zeitpunkt die gesamte Familie (d.h. Vater, Mutter, die beiden älteren Schwestern), dass Paul ein homosexueller Mann war. Gleichzeitig war er ab diesem Zeitpunkt aktenkundig bei Gestapo und Justiz und aufgrund der rassistischen Ideologie der Nationalsozialisten zweifach gefährdet, weiterer Verfolgung ausgesetzt zu sein: Er galt einerseits als potentieller homosexueller Straftäter und andererseits als „geisteskranker Verbrecher“.
Aus der Akte der Stadt Duisburg – die Schwestern Luise und Johanna Friederich stellten nach Ende der NS-Herrschaft einen Antrag auf Anerkennung als Verfolgte der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft – wissen wir, dass Paul Friederich am 6. Juli 1943 an seinem Arbeitsplatz in den Lohengrin-Werken (Moers-Kapellen, Duisburg, Dinslaken, Lebensmittelvertrieb / Großhandel, Kaffeerösterei) von der Gestapo verhaftet wurde, erneut wegen des Vorwurfes „widernatürlicher Unzucht mit Männern“.
Das Strafverfahren vor dem Duisburger Landgericht wurde durchgeführt, Friederich wurde am 21. Dez. 1943 verurteilt wegen Sittlichkeitsverbrechens nach §175, eine Haftstrafe wurde nicht ausgesprochen, aber stattdessen eine gerichtliche Einweisung in eine Heil- und Pflegeanstalt. Die urteilenden Richter wussten, was das bedeutet: die indirekte Verurteilung zum Tode. Verfolgung und Euthanasie-Programme waren bis 1943, dem zehnten Jahr der NS-Diktatur, gegen „Geisteskranke“ soweit forciert worden, dass den Insassen der Heil- und Pflegeanstalten der Tod drohte oder sie bereits ermordet worden waren.
Die Polizei Duisburg brachte Paul Friederich zunächst am 3.3.1944 in die Provinzial-Heil- und Pflegeanstalt Düren, wo er am 4.3.1944 lt. Patientenverzeichnis registriert wurde. Von dort wurde er am 18. September 1944 in die Arbeitsanstalt Brauweiler verlegt. Bereits 3 Tage später war Friederich einer von „40 geisteskranken Verbrechern“[2],die in das KZ Mauthausen bei Linz/Donau deportiert wurden.
Am 24. Sept. 1944 wurde Paul Friederich in Mauthausen als Häftling Nr. 106077 registriert mit dem Stigma „SV“ (Sicherungsverwahrter) und dem Kürzel „DR“ für „Deutsches Reich“. Die Berufsbezeichnung „Gärtner“ war sicherlich der Tatsache geschuldet, dass er durch diese Angabe erhoffte, einem der vermeintlich leichteren Zwangsarbeitskommandos zugewiesen zu werden. Doch dem war nicht so: Am 14. November 1944 wurde F. mit mehreren Hundert anderer Häftling aus Mauthausen in das „Aussenkommando Melk“ gebracht zur Zwangsarbeit. Melk war ein weitgehend eigenständiges Außenlager des KZ Mauthausen und befand sich in der heutigen niederösterreichischen Stadtgemeinde Melk.
„Innerhalb des genau einjährigen Bestehens sind bis März 1945 dort mindestens 14.390 Häftlinge, darunter etwa ein Drittel Juden, eingeliefert worden, von denen etwa 5.000 aufgrund der unmenschlichen Arbeits- und Lebensbedingungen ums Leben kamen. Viele von ihnen wurden gewaltsam getötet durch „Abspritzen“, „auf der Flucht erschossen“, durch Bewacher ermordet oder in der Tötungsanstalt Schloss Hartheim vergast. Die Häftlinge, darunter Kinder und Jugendliche, mussten das harte Quarzgestein aus dem Berg herausbrechen, weshalb das ganze Projekt die Tarnbezeichnung „Quarz“ trug. Ohne Arbeitsschutz-Vorrichtungen und im ausbeuterischen Schichtsystem mussten die Häftlinge diese auszehrende Tätigkeit ausüben, so dass unter ihnen eine hohe Sterblichkeitsrate herrschte. Dafür wurde umgehend „Nachschub“ aus dem Hauptlager organisiert. Im Lagergelände wurde ein eigenes Krematorium errichtet, in dem die hier zu Tode gekommenen Häftlinge eingeäschert wurden, dazu viele weitere umgebrachte Häftlinge aus anderen Lagern, hauptsächlich aus Mauthausen. Ihre sterblichen Überreste, Knochen und Asche, wurden in die Donau gekippt.“[3]
Paul Friederich erlebte die Befreiung des KZ Mauthausen im Mai 1945 nicht. Er starb im Außenlager Melk am 20. März 1945 an den Folgen der unmenschlichen Zwangsarbeit. Die im Totenbuch des KZ eingetragene Todesursache „Kreislaufschwäche und Rippenfellentzündung“ war und bleibt eine beschönigende Formulierung für einen qualvollen Vernichtungsprozess.
Bundesrepublik verweigert Würdigung, Entschädigung und Anerkennung als Opfer des Nationalsozialismus
Die Bundesrepublik unter der Adenauer-Regierung ließ nach Ende des Faschismus viel Zeit verstreichen, bevor sie Anfang der 1950er Jahre ein Anerkennungsgesetz für die Geschädigten der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft auf den Weg brachte. Und erst am 1.10.1953 trat auch das Bundesergänzungsgesetz zur Entschädigung für Opfer der nat.soz. Verfolgung (BEG) in Kraft.
Doch die Adenauer-Regierung hatte nicht den Willen gehabt, Homosexuelle als Verfolgte anzuerkennen. (Bedenkt man, dass Konrad Adenauer und seine Ehefrau Gussie in dem Gestapo-Gefängnis, dass sich ebenfalls auf dem Gebäudekomplex der Arbeitsanstalt in Brauweiler befand, fast zeitgleich wie Paul Friederich im Jahr 1944 gefangen gehalten und malträtiert worden waren, so bekommt die spätere Ausgrenzung von Homosexuellen durch die Adenauer-Regierung einen besonderen, üblen „Beigeschmack“.) Zu viele ehemalige Nationalsozialisten in Reihen der Regierung, in Justiz und Verwaltung hatten es geschafft, an entscheidenden Stellen des Regierungs- und Verwaltungsapparates weiterhin Macht auszuüben und Einfluss zu nehmen. Homosexuelle blieben von der Anerkennung als Verfolgte und damit auch von materieller Wiedergutmachung ausgeschlossen, ebenso Angehörige. Selbst in seinem unmittelbaren Umfeld hatte Adenauer belastete Personen beschäftigt, z.B. Hans Globke als Leiter des Bundeskanzleramtes, ein vom nationalsozialistischen Weltbild geprägter Beamte, ein in jedem System einsatzbereiter Jurist.
Die Strafrechtsparagraphen 175/175a wurden in der verschärften Form, nämlich der nationalsozialistischen Fassung von 1935 unverändert beibehalten und blieben bis 1969 in Kraft. Homosexuelle galten weiterhin als Straftäter und wurden auch nach 1945 weiter in hoher Zahl verfolgt, verurteilt, ausgegrenzt. In der Nachkriegszeit gab es jede Form der Verfolgung, die es auch im Nationalsozialismus gegeben hatte – bis auf Konzentrationslager. Die Verurteilungszahlen blieben auf ähnlich hohem Niveau wie zur NS-Zeit.
Vor diesem negativen, stark von Ressentiments geprägten gesellschaftlichen Hintergrund stellten die beiden Schwestern von Paul Friederich, Johanna und Luise im Jahr 1953 beim Amt für Wiedergutmachung der Stadt Duisburg einen Anerkennungsantrag für den ermordeten Bruder als Verfolgter des NS-Regimes und einen Entschädigungsantrag für sich. Weil „mein Bruder mit mir in gemeinsamen Haushalte lebte und für den Unterhalt sorgte“[4], so schrieb Johanna F. im Antrag vom 7.4.1953. In der Antragsbegründung machte sie ebenfalls geltend,
„dass ihr Bruder am 6. Juli 1943 wegen seiner gegnerischen Einstellung zur ehemaligen NSDAP festgenommen, zunächst dem örtlichen Gerichtsgefängnis und später dem KZ Mauthausen überwiesen worden ist“.
Schon fast makaber, gleichzeitig ein Körnchen Wahrheit enthaltend, ist der Übertragungsfehler, den der antragsbearbeitende Beamte im Duisburger Wiedergutmachungsamt machte. Auf dem Deckblattformular „Verhandlungen betr. Paul Friederich“ trug er handschriftlich ein: „Gestorben 4.6.1943“, so als sei der Tag der Verhaftung durch die Gestapo der Todestag – was im übertragenen Sinne in gewisser Weise auch stimmte. (Anmerkung: Die Angabe „4.6.1943“ war darüber hinaus ein Fehler, den schon die Schwester gemacht hatte in ihrem Antrag. Die Verhaftung geschah am 6.7.1943.)
Der zuständige Duisburger Stadtdirektor Dr. W., als Vertreter des Oberstadtdirektors, nahm am 1. März 1955 (das Verfahren zog sich hin) gegenüber dem Regierungspräsidenten in Düsseldorf in der Sache Stellung und stellte die von der Behörde angestellten Ermittlungen dar. Es wurden die alten Gestapo-Akten, die noch auffindbar waren, zur Abwehr der Ansprüche der Geschwister Friederich herangezogen, ebenso das Urteil gegen Friederich von Dezember 1943 bzw. die Verfahrenseinstellung von 1936. Diese Akten sind aus heutiger Sicht „Täterakten“, wobei mit Tätern die Gestapo-Beamten, Polizisten, Richter und Staatsanwälte gemeint sind, die sich als Ausführende der nationalsozialistischen Grundhaltung verstanden oder missbrauchen ließen. Sie waren „Hitlers willige Vollstrecker.“ Ausführende einer Grundhaltung, nach der es ein wertvolles, rassisch überlegenes Volk gäbe, das aus deutschen arischen Menschen bestünde. Und dass es ebenso rassisch Minderwertige oder den Volkskörper schädigende Menschen gäbe, deren Aussonderung und Ermordung legitim sein. Auf dieser menschenverachtenden Grundhaltung fußte auch die Verfolgung und Ermordung von Homosexuellen, Behinderten, Juden.
Diese Täterakten aus der NS-Zeit lieferten also das Argument gegen Friederich, er sei ja „ausschließlich wegen seiner unnatürlichen Veranlagung“ festgenommen und verfolgt worden. Skrupel, Täterakten als einzigen Beleg zur Entscheidung heranzuziehen, hatte die Beamten wohl nicht.
Sicherlich hatte der Stadtdirektor im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben nach dem Bundesentschädigungsgesetz gehandelt. Aus den Akten ist aber erkennbar, dass es von der Verwaltung keine Bemühungen gab, eine Bestätigung der Angaben von Johanna Friederich durch Befragungen weiterer Verwandte, Zeugen, ehemaligen Kollegen usw. des Paul Friederich zu erhalten, die als Argumente für die Anerkennung gesprochen hätten. Die Verwaltung hatte nicht versucht, eigenständig Sachverhalte zu ermitteln, die im Sinne des Ermordeten für seine Rehabilitierung gesprochen hätten und das Verfahren somit positiv zugunsten von Johanna Friederich hätten beeinflussen können.
Die nahezu nationalsozialistische Wortwahl von der „unnatürlichen Veranlagung“ zeigte, wie sehr die nationalsozialistische, rassistische Denk- und Handlungsweise und NS-Propaganda in der frühen Bundesrepublik immer noch ihre Wirkung entfaltete.
Und so kam es, wie es im Sinne des „demokratischen“ Gesetzgebers beabsichtigt war: Die Anträge auf Anerkennung als Verfolgter und Entschädigung für erlittenen Schaden an Leben, Freiheit und beruflichem und wirtschaftlichen Fortkommen als Folge der Verfolgung und Ermordung von Paul Friederich wurden am 20. April 1956 vom Regierungspräsident in Düsseldorf abgelehnt. Die inzwischen seit 1954 berufsunfähige ehemalige Krankenschwester Johanna Friederich wurde mit ihrem Bestreben, der Rehabilitierung ihres Bruders, vom Staat Bundesrepublik Deutschland abgewiesen.
Luise Friederich starb 1980 in Duisburg im Alter von 80 Jahren, die Schwester Johanna starb 1990, sie wurde 88 Jahre alt und starb als letztes Familienmitglied ebenfalls in Duisburg. Beide hatten bis zum Ende ihres Lebens zusammengelebt, der letzte Wohnort war „Am Steinbergshof 18“ in Duisburg. Die gesellschaftliche Rehabilitierung ihres Bruders (Der Bundestag hob erst im Jahr 2002 die Urteile aus der NS-Zeit insgesamt auf) erlebten sie nicht.
__________________________________
Walter Braumann und Paul Friederich waren zwei von mehreren Tausend Männern, die während der NS-Zeit wegen Homosexualität verfolgt wurden. Verhöre, Folterungen, „freiwillige Kastrationen“, Gefängnis, Zuchthaus und KZ-Deportationen oder Verbringung in Euthanasie-Anstalten oder den sozialen Tod im beruflichen und privaten Umfeld durch ein „Outing“ im Zusammenhang mit der juristischen Verfolgung, überlebten viele nicht. Diejenigen Homosexuellen, die die NS-Zeit überlebten, sei es im KZ oder anderswo, wurden nach dem 8. Mai 1945 weiter verfolgt. Die Strafrechtsparagraphen 175/175a führte die Bundesrepublik/Westdeutschland in der verschärften Nazifassung bis 1969 (!) fort. (Die DDR ahndete seit Ende der 1950er Jahre homosexuelle Handlungen unter erwachsenen Männern nicht mehr.) Trotz heftigster Attacken von Seiten der katholischen Kirche leitete 1968 der damalige Justizminister der BRD und spätere Bundespräsident Heinemann die Reform der Paragraphen ein. Nichtsdestotrotz wurden bis heute Anträge von Homosexuellen nach dem Bundesentschädigungsgesetz, dass die Adenauer-Regierung zu verantworten hatte, immer abgelehnt, denn sie galten nach damaliger Anschauung als „rechtmäßig“ verurteilte Straftäter. Das vorurteilsbehaftete Gedanken„gut“ der Kaiserzeit und die rassistischen Einstellungen, Vorurteile und Handlungen der Nationalsozialisten in Bezug auf das Thema Homosexualität wurden in der BRD zur Handlungsgrundlage gegenüber Homosexuellen. In Deutschland gab es bis 1969 jegliche Art der Verfolgung, die es bereits im Nationalsozialismus gegeben hatte – außer Konzentrationslagerdeportierungen.
Erst seit 1994 - als Folge der friedlichen Revolution in der DDR und der Wiedervereinigung -und aufgrund des Engagements der Schwulen- und Lesbenbewegung werden homosexuelle Männer in Deutschland nicht mehr strafrechtlich verfolgt: Der Paragraph 175 wurde gestrichen. Im Jahr 2002 hob der Bundestag die Urteile auf, die während der NS-Zeit mittels des §175/175a gefällt worden waren. Erst seit 2002 zählen Braumann und Friederich nicht mehr als Straftäter. Braumann und Friederich wurden zu Unrecht verurteilt.
Mit den nach 1945 gefällten Urteilen mittels §175/175a und der Beibehaltung der NS-Fassung des § 175/175a bis 1969 hat die Bundesrepublik Deutschland schwerste Menschenrechtsverletzungen begangen.
Erst im Sommer 2017 wurden diejenigen Urteile aufgehoben, die zwischen 1945 und 1969 nach den Paragraphen 175/175a in der Nazifassung gefällt worden waren sowie die Urteile, die zwischen 1969 und 1994 verhängt wurden. Die Bundesrepublik Deutschland hat mit den Urteilen nach 1945 schwerste Menschenrechtsverletzungen begangen. Die Aufhebung der Urteile kam und kommt für die meisten Betroffenen, die inzwischen verstarben, und für deren Angehörige, Familien und Freunde zu spät.
__________________________________
Zu den Stolpersteinen für Walter Braumann und Paul Friederich:
Jeweils am letzten freiwilligen Wohnort in Duisburg wurden am 12. September 2018 Stolpersteine zur Würdigung und Erinnerung an die beiden Männer von dem Künstler Gunter Demnig verlegt.
Der Stolperstein für Walter Braumann liegt am ehemaligen Wohnort in der Düsseldorfer Str. 95, das Wohnhaus wurde in der Nachkriegszeit abgerissen. Dort befindet sich heute die Einmündung zum Fußweg in die Grünanlage in etwa gegenüber der Hausnummer 88.
Der Stolperstein für Paul Friederich liegt vor dem Haus Rahmer Str. 22 in Duisburg.
Initiative für die Stolpersteine, Forschung/Recherchen und Bericht zum Leben von Walter Braumann und Paul Friederich stammen von Jürgen Wenke, Diplom-Psychologe, Bochum. Maßgebliche Unterstützung leisteten das Dezernat des Oberbürgermeisters, Referat für Gleichberechtigung und Chancengleichheit der Stadt Duisburg und das Zentrum für Erinnerungskultur, Menschenrechte und Demokratie der Stadt Duisburg sowie das Duisburger Stadtarchiv und der Jugendring Duisburg.
Weitere Stolpersteine in Bochum (10), Dortmund (1), Düsseldorf (1), Duisburg (1), Essen (1), Gelsenkirchen (4), Hattingen (1), Krefeld (1), Kreuztal-Kredenbach/Kreis Siegen (1), Remscheid (3), Solingen (1), Trier (2), Velbert (1), Witten (2) und Wuppertal (2) zur Erinnerung an verfolgte Homosexuelle sind bereits verlegt worden, weitere Stolpersteine werden folgen. Die Patenschaft für den Stolperstein für Walter Braumann hat der gemeinnützige Verein DUGay e.V. in Duisburg übernommen. Für den Stolperstein zur Erinnerung an Paul Friederich hat die Duisburger Bundestagsabgeordnete Bärbel Bas die Patenschaft übernommen.
Gedankt sei den Paten, den Stadtarchiven in Duisburg, Wuppertal und Kaarst und dem Landesarchiv in Duisburg sowie zahlreichen weiteren Personen und Institutionen, die die Forschung unterstützt haben.
[1] Aus der Gestapo-Akte Paul Friederich des Landesarchiv Rheinland, Duisburg, RW 0058 Nr. 54746
[2] Quelle: Daners, Hermann und Wißkirchen, Josef: Die Arbeitsanstalt Brauweiler bei Köln in nationalsozialistischer Zeit, Seite 107, Klartext Verlag, Essen, 2013
[3] Nach Wikipedia, Zugriff am 18.6.2018 auf: „KZ Melk“
[4] Akte im Stadtarchiv Duisburg Entschädigungsverfahren 506/3064